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AGB

 

1. Angebote
Angebote sind samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern Eigentum des Anbieters. Vom Inhalt des Angebotes dürfen ohne Zustimmung des Anbieters Dritte nicht in Kenntnis gesetzt werden. Falls ein Angebot nicht zur Auftragserteilung führt, behält der Anbieter sich das Rückforderungsrecht vor. Vom Anfrager eingesandte Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgestellt. Kommt kein Auftrag zustande, ist der Anbieter berechtigt, nach 3 Monaten ab Angebotstag die Angebotsunterlagen (Zeichnungen, Muster etc.) zu vernichten. Bei Lagerware bleibt zwischenzeitlicher Abverkauf der angebotenen Liefergegenstände vorbehalten. Die angebotenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Bei der Verrechnung wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.

 

2. Auftragsannahme und Umfang der Lieferungspflicht
Aufträge werden für den Lieferer erst durch dessen schriftliche Bestätigung verbindlich. Für die Durchführung des Auftrages gelten ausschließlich die vorliegenden Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für den Lieferer nur soweit verbindlich, als diese von ihm schriftlich anerkannt werden. Der Lieferer hat das Recht, die Bestellmenge bei Sonderanfertigungen bis zu 10% zu über- oder unterliefern.

 

3. Preis
Die Preise verstehen sich pro Stück und gelten ab Werk oder Lager des Lieferers. Übersteigt der Warenwert netto € 750,00 erfolgen die Inlandslieferungen frei Haus, es sei denn, es sind im Angebot explizit Frachtkosten angeführt. Lieferungen ins Ausland erfolgen franko österreichische Grenze unverzollt und unversichert. Falls während der Ausführung eines Auftrages Ereignisse eintreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen oder eine dem Lieferer nicht zumutbare Erhöhung der Gestehungskosten nach sich ziehen, steht es dem Lieferer frei, von der Lieferung zurückzutreten.

 

4. Zahlungsbedingungen
14 Tage netto. Für Erstaufträge 50 % des Kaufpreises als Anzahlung, bei Auftragserteilung die restlichen 50 % des Verkaufspreises, fällig spätestens 14 Tage nach Warenerhalt. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von
6% per anno über den Diskontsatz der österreichischen Nationalbank anzurechnen.

 

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gepfändet oder von dritten Personen in Anspruch genommen werden. Der Käufer ist auch verpflichtet, dritte Personen von der hier vereinbarten Abtretung zu verständigen.

 

6. Lieferfrist
Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als Lieferzeit ab Werk. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages erforderlichen endgültigen Angaben und Unterlagen. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Werk des Lieferers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Lieferer, wenn hierdurch die Fertigstellung des Liefergegenstandes beeinflusst wird von der vereinbarten Lieferzeit. Der Lieferer haftet bei verspäteter Lieferung für keinerlei Schäden.

 

7. Lieferung und Versand
Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände im Lieferwerk versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekannt gegeben ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der Liefergegenstand im Sinne des § 6 Produkthaftungsgesetzes in die Verfügungsmacht des Abnehmers übergegangen und damit in den Verkehr gebracht worden. Verladung und Versand der Liefergegenstände erfolgen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Im Falle von Abgängen oder Beschädigungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer, dem Besteller.

 

8. Reklamation und Gewährleistung
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Reklamation der Gesamtlieferung führen. Der Lieferer ist berechtigt, Gewährleistungsansprüche durch den Austausch der Ware oder durch Nachtrag der Fehlmenge innerhalb einer angemessenen Frist auszuschließen. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche aller Art des Bestellers werden nicht anerkannt. Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese im Sinne des § 377 HGB unverzüglich dem Lieferer zur Kenntnis gebracht werden und diesem aller zur Bearbeitung der Mängelrüge erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Für vom Besteller beigestellte Reinzeichnungen, Druckunterlagen und sonstige Fertigungsbehelfe übernimmt der Lieferer die Verpflichtung diese mit Sorgfalt zu verwenden und zu verwahren. Weitere Gewährleistung hiefür wird nicht übernommen.

 

9. Schadenersatz und Produkthaftung
Der Lieferer haftet nicht für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Lieferung an gewerbliche Nutzer ist die Ersatzpflicht für das aus dem Produkthaftungsgesetz BGBI 1998/99 resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ausgeschlossen. Werden Waren an gewerbliche Verbraucher oder Wiederverkäufer geliefert, so sind diese verpflichtet, den Ausschluss der Produkthaftung mit ihren Abnehmern zu vereinbaren.

 

10. Rücknahme von Waren
Die Rücknahme von bereits gelieferter Ware muss ausdrücklich vereinbart werden. Je nach Zustand und Alter der retournierten Ware ist der Lieferer berechtigt, Abzüge vom ursprünglichen Preis (Wertverlust, Manipulationsgebühr) vorzunehmen. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen (Waren mit Firmenlogo bedruckt) ist grundsätzlich nicht möglich.

 

11. Verpackung
Die Verpackung ist, wenn nicht anders lautend angeboten, im Preis inbegriffen. Packmittel werden nicht zurückgenommen, ausgenommen Kisten, Container, Paletten etc., die im Eigentum des Lieferers verbleiben.

 

12. Gerichtsstand, Verbindlichkeit der Verträge
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg. Über das Vertragsverhältnis entscheidet österreichisches Recht.